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Wirtschaftstipps (0.14 MB)
Um die vom Coronavirus betroffenen österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Finanzen weiters ein kombiniertes Formular entwickelt, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen einfach zu beantragen sind.
Dieses können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über FinanzOnline hochladen.
Die steuerlichen Erleichterungen umfassen Folgendes:
- Herabsetzung der Vorauszahlungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen. - Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen - Zahlungserleichterungen
Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden - Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.
Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.