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Gemeinde Rauris

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Legalisierung von Zweitwohnungen

Veröffentlichungsdatum27.05.2019Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeinformation
Foto für Legalisierung von Zweitwohnungen

Information betreffend die Legalisierung von Zweitwohnungen - Zweitwohnsitzdeklarierung

Wird eine Wohnung nicht als Hauptwohnsitz verwendet und dient diese ausschließlich dem Aufenthalt während des Urlaubs, des Wochenendes oder sonstigen Freizeitzwecken, spricht man von einem sog. Zweitwohnsitz iSd Salzburger Raumordnungsgesetzes.

Grundsätzlich ist eine derartige Verwendung nur in dafür ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten zulässig.

Ausgenommen davon sind Wohnungen: 
a) die durch Rechtserwerb von Todes wegen oder nach 10-jähriger Hauptwohnsitznutzung durch Schenkung oder Übergabe von Personen erworben worden sind, die zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, 
b) die als Zweitwohnung baurechtlich bewilligt worden sind (z.B. Wochenendhäuser) 
c) für die durch Bescheid der Gemeindevertretung eine ausnahmsweise Verwendung als Zweitwohnung gestattet worden ist,
d) die bereits vor dem 1. März 1993 als Zweitwohnung verwendet worden sind, wenn und soweit dies bau- und raumordnungsrechtlich zulässig war und 
e) die als Zweitwohnung deklariert werden

Letzteres – Punkt e) – ist bis Jahresende unter nachstehenden Voraussetzungen möglich: 
a) der Erwerb der Wohnung muss länger als drei Jahre zurückliegen; 
b) die Wohnung wurde seit 1.1.2019 bis zum Tag der Erklärung nicht als Hauptwohnsitz und nach bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen rechtmäßig verwendet und 
c) die Absicht besteht, die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen.

Sollte Ihre Wohnung (Haus) zu Zweitwohnzwecken genutzt werden, wird empfohlen, diese Nutzung mit dem Erklärungsformular gegenüber der Gemeinde offenzulegen.
Bitte beachten Sie, dass unrechtmäßige Zweitwohnnutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu ahnden sind und die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung zeitlich befristet ist (bis 31.12.2019).

 

Weitere Auskünfte sowie das entsprechende Erklärungsformular erhalten Sie in unserer Bauverwaltung sowie unter folgender Internetadresse: www.salzburg.gv.at/deklarierung