Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird.
Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist
derzeit durch 18 Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten. Bei der kommenden Europawahl am 26. Mai 2019 können für Österreich nunmehr 19 Mitglieder gewählt werden.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicher(in), Auslandsösterreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Um bei der Europawahl gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein(e) Bewerber(in) bei der Europawahl aktiv wahlberechtigt sein und darüber hinaus spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens an diesem Tag den 18. Geburtstag feiern). Es darf kein Ausschluss von der Wählbarkeit gegeben sein.
Amtliche Wahlinformation:
Drei Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde sogenannte Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur
Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl): Wer nicht in
einem Wahllokal wählen möchte, kann dies auch mittels der Briefwahl erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (26.05.2019, 14.00 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde Rauris einlangt. Sie kann per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.
Wahlkarten können ab sofort im Gemeindeamt Rauris beantragt werden. Die Ausgabe kann jedoch erst ab Anfang Mai, nach Vorliegen der Drucksorten, erfolgen. Bitte unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mitnehmen bzw. bei schriftlichem Antrag Name, Adresse, Geburtsdatum und Reisepassnummer angeben oder Ausweiskopie beilegen.
Eine telefonische Beantrag Beantragung ist aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich!
Das Wählerverzeichnis liegt von 1. bis 11. April 2019 zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf:
MO-SA: 8:00-12:00
MO-DO: 14:00-16:00
Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Europawahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!