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Mit 1.Jänner 2019 treten wesentliche Teile der Vorgaben für die „Abfallvermeidung bei Veranstaltungen" (§ 7 S.AWG) in Kraft.
Kernpunkt ist die 80%-Mehrwegquote bei Getränken.
Verpflichtete sind die Veranstalter. Die 80%-Mehrwegquote bei Getränken gilt
für Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 600 Besucher aufhalten können. Ab einer Besucherzahl von 2.000 ist auch ein sog.
abfallwirtschaftliches Veranstaltungskonzept zu erstellen oder eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat das Land Salzburg zahlreiche Informationen für Veranstalter und Veranstaltungsbehörden auf der Seite
https://www.salzburg.gv.at/mehrweg-veranstaltungen zusammengestellt.