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Brauchtumsfeuer:
Im
Hinblick auf die jahreszeitlich aktuell bedingte Thematik des Feuerbrennens
darf die Bezirkshauptmannschaft Zell/See darauf hinweisen, dass für das
Abbrennen
eines
sogenannten „Sonnwendfeuers“ gewisse Rahmenbedingungen gelten, die in einer
eigenen "Brauchtumsfeuer-Verordnung" durch das Land Salzburg geregelt
wurden.
Die
Inhalte dieser Bestimmungen sind durch den jeweiligen Veranstalter im eigenen
Interesse verbindlich einzuhalten.
(weitere Infos)
Raumhaufenbrennen:
Das
Verbrennen von Materialen außerhalb von Anlagen ist im
Bundesluftreinhaltegesetz geregelt. Für das Abbrennen von
"Raumhaufen" gilt dabei, dass es sich um ein
punktuelles Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen
alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschung handeln muss.
Das
heißt, dass dies nur auf Almflächen und Hutweiden (im Invekos verzeichnet)
gestattet ist, und der nächste traktorbefahrbare Weg mindestens 50 Meter
entfernt sein muss. Weiter darf ausschließlich geschwendetes Material verbrannt
werden. Vor dem Verbrennen ist die Bezirkshauptmannschaft und die Feuerwehr
(Ortsfeuerwehrkommandant bzw. Landesfeuerwehrzentrale) zu informieren.