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Gemeinde Rauris

Achtung!Abgelaufen: 24.06.2018

Brauchtumsfeuer

Veröffentlichungsdatum19.06.2018Lesedauer2 MinutenKategorienSicherheit
Sonnwendfeuer

Brauchtumsfeuer:

Im Hinblick auf die jahreszeitlich aktuell bedingte Thematik des Feuerbrennens darf die Bezirkshauptmannschaft Zell/See darauf hinweisen, dass für das Abbrennen

eines sogenannten „Sonnwendfeuers“ gewisse Rahmenbedingungen gelten, die in einer eigenen "Brauchtumsfeuer-Verordnung" durch das Land Salzburg geregelt wurden.

Die Inhalte dieser Bestimmungen sind durch den jeweiligen Veranstalter im eigenen Interesse verbindlich einzuhalten. Datei herunterladen: PDF(weitere Infos)

 

Raumhaufenbrennen:

Das Verbrennen von Materialen außerhalb von Anlagen ist im Bundesluftreinhaltegesetz geregelt. Für das Abbrennen von "Raumhaufen" gilt dabei, dass es sich  um ein punktuelles Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschung handeln muss.

Das heißt, dass dies nur auf Almflächen und Hutweiden (im Invekos verzeichnet) gestattet ist, und der nächste traktorbefahrbare Weg mindestens 50 Meter entfernt sein muss. Weiter darf ausschließlich geschwendetes Material verbrannt werden. Vor dem Verbrennen ist die Bezirkshauptmannschaft und die Feuerwehr (Ortsfeuerwehrkommandant bzw. Landesfeuerwehrzentrale) zu informieren.