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Ab 1. April gibt es in Österreich ein paar Änderungen im Tierschutz. Katzen in bäuerlicher Haltung unterliegen künftig der Kastrationspflicht.
Bei der Kastrationspflicht von Katzen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung". Dieser Begriff wurde nun gestrichen, es sind nur mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.