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Gemeinde Rauris

Wahlen (Ehrenamt Vereine)

Veröffentlichungsdatum25.11.2021Lesedauer1 Minute
Marktgemeindeamt - Ehrenamt

Unbedingte Abhaltung von Wahlen bis Jahresende

auf Grund diverser Anfragen der von der Servicestelle Ehrenamt betreuten Vereine wird darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage (§2 Abs 3a Gesellschaftsrechtliches Covid-19-Gesetz) zur Verschiebung der Mitgliederversammlung und damit die Möglichkeit zur Verlängerung der Funktionsperiode mit Jahresende ausläuft.

Vereine etc. müssen daher Ihre aufgrund dieses Gesetzes bis dato verschobenen Wahlen oder die laut Ihren Vereinsstatuten in diesem Jahr stattfindenden Wahlen jedenfalls noch bis Jahresende abhalten, da sonst ein rechtskonformes Amtshandeln der Vereinsorgane nicht mehr möglich ist!

Sind Sie sich nicht sicher, wie lange Ihre Funktionsperiode läuft, prüfen Sie dies bitte im Zentralen Vereinsregister und/oder mit der vereinssitzzuständigen Bezirkshauptmannschaft (Zell am See). 

Unaufschiebbare Mitgliederversammlungen von Vereinen sind auch während des Lockdowns weiterhin in Präsenz zulässig. Es gilt FFP-2-Maskenpflicht, sofern nicht alle Personen einen 2-GNachweis vorweisen können. Vorzuziehende Alternative ist jedoch nach wie vor die Online-Abhaltung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Servicestelle Ehrenamt des Landes Salzburg gerne unter
+43-662-8042-2014 oder unter ehrenamt@salzburg.gv.at zur Verfügung.