Bei einer Übergabe ohne weitere Gegenleistung durch Schenkung zu Lebzeiten fällt das Schenkungsobjekt nicht mehr in die Verlassenschaft.
Damit eine Person, die möglicherweise pflichtteilsberechtigt ist, nicht gänzlich "umfällt", kann sie ihren Pflichtteil (oder die Ergänzung ihres Pflichtteils) von dem Geschenknehmer verlangen:
Diese Regelungen dienen dazu, die Möglichkeit der bewussten Schädigung von Pflichtteilsberechtigten einzuschränken.
Der Geschenkgeber hat die Möglichkeit, im Schenkungsvertrag Gegenleistungen oder Sicherheiten zu vereinbaren. Folgende Vertragsbestimmungen können beispielsweise aufgenommen werden:
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Erben und Vererben
Gewalt in der Familie
Jobs
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Wohnen