MARKTGEMEINDE RAURIS
Wohnungseigentum ist das einer Miteigentümerin/einem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung, sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.
Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist stets auch Miteigentümerin/Miteigentümer der gesamten Liegenschaft und hält somit einen ideellen Anteil daran. Anders als eine ("schlichte") Miteigentümerin/ein ("schlichter") Miteigentümer ist dieses Miteigentum untrennbar mit dem Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung auf der Liegenschaft ausschließlich zu nutzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).
Ein im Grundbuch eingetragenes Eigentum, unabhängig davon, ob eine Person alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer ist oder ob mehrere Personen gemeinsam Eigentümerinnen/Eigentümer sind, kann nur an Liegenschaften (also an Grundstücken samt Gebäuden) bestehen, nicht aber an einzelnen Wohnungen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es jedoch, einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft mit dem Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung zu verbinden.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
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Musik, Konzerte
13.08.2026 14:00
Jeden Donnerstag von 14 - 17.30 Uhr. Köstliche Produkte direkt vom Bauernhof, wie selbstgemachtes Brot, Marmeladen, Honig, Milch- und Käseprodukte, Schnäpse, Liköre, uvm. werden beim Schmankerlmarkt zum Verkauf angeboten.
Detailansicht
13. August 2026, Do 14:00 - 17:30 Uhr
20. August 2026, Do 14:00 - 17:30 Uhr
Kulinarisches
13.08.2026 19:30
Ab dem 04. Juni 2026 jeden Donnerstag ab 19:30 Uhr bis zum 03. September 2026
13. August 2026, Do 19:30 Uhr
20. August 2026, Do 19:30 Uhr
27. August 2026, Do 19:30 Uhr
3. September 2026, Do 19:30 Uhr
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