MARKTGEMEINDE RAURIS
Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer untereinander. Vor allem räumt in diesem Vertrag jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer jeder/jedem anderen das Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung, einer sonstigen selbstständigen Räumlichkeit (wie etwa einem Geschäftsraum oder einer Garage) oder eines Kfz-Abstellplatzes ein. Außerdem können in einem Wohnungseigentumsvertrag Regelungen über die Verteilung besonderer Aufwendungen, über die Verwaltung oder auch über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft (einschließlich Benützungsregelung) getroffen werden.
Der Wohnungseigentumsvertrag sollte zumindest die folgenden Punkte enthalten:
Beim Erwerb einer bestehenden Eigentumswohnung muss der ursprünglich zwischen den früheren Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümern geschlossene Wohnungseigentumsvertrag übernommen werden. Er sollte daher unbedingt noch vor dem Kauf geprüft werden.
Regelungen des Wohnungseigentumsvertrags können zu einem späteren Zeitpunkt teilweise geändert werden, das aber nur mit Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
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Musik, Konzerte
13.08.2026 14:00
Jeden Donnerstag von 14 - 17.30 Uhr. Köstliche Produkte direkt vom Bauernhof, wie selbstgemachtes Brot, Marmeladen, Honig, Milch- und Käseprodukte, Schnäpse, Liköre, uvm. werden beim Schmankerlmarkt zum Verkauf angeboten.
Detailansicht
13. August 2026, Do 14:00 - 17:30 Uhr
20. August 2026, Do 14:00 - 17:30 Uhr
Kulinarisches
13.08.2026 19:30
Ab dem 04. Juni 2026 jeden Donnerstag ab 19:30 Uhr bis zum 03. September 2026
13. August 2026, Do 19:30 Uhr
20. August 2026, Do 19:30 Uhr
27. August 2026, Do 19:30 Uhr
3. September 2026, Do 19:30 Uhr
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