Die Anstellung erfolgt ab 1. Oktober 2024 bzw. nach Vereinbarung.
Das Beschäftigungsausmaß kann individuell von 50 - 100 % (20 - 40 Wochenstunden) vereinbart werden. Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 idgF. und richtet sich nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.