wappen

Gemeinde Rauris

Achtung!Abgelaufen: 10.03.2024

Salzburger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2024

Veröffentlichungsdatum22.01.2024Lesedauer3 MinutenKategorienGemeindeinformation
Wahl

Am 10. März 2024 finden in Salzburg die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen statt. Der Termin für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl ist für 24. März 2024 angesetzt.

 

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsbürger anderer Mitgliedsstatten der EU, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (21.12.2023) in Rauris mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind.

 

ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (21.12.2023) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.

 

Das Wählerverzeichnis liegt von 22. bis 26.01.2024 zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Rauris zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

 

Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl)

Wer am Wahltag nicht in Rauris ist, kann die Stimmabgabe auch mittels der Briefwahl (Wahlkarte) erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (10.03.2024, 16.00 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde Rauris oder einer Sprengelwahlbehörde in Rauris einlangt. Sie kann per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.

 

Beantragung einer Wahlkarte bei der Marktgemeinde Rauris:

Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausgabe kann jedoch erst ab Mitte Februar nach Vorliegen der Drucksorten erfolgen.

 

Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.

 

Wahlkarten können schriftlich oder persönlich (nicht telefonischbis spätestens Donnerstag, den 07.03.2024, 12.00 Uhr im Gemeindeamt Rauris, Marktstraße 30, 5661 Rauris abgegeben werden. Zur persönlichen Beantragung nehmen Sie bitte ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit. Bis 07.03.2024, 12.00 Uhr können Sie Ihre Stimme mittels der Wahlkarte auch sofort im Gemeindeamt abgeben.

 

Wahlkartenantrag

 

Vorgang für die Briefwahl:   

  • zunächst der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  • die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig (bis spätestens 10.03.2024, 16.00 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde Rauris einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben (Postweg beachten!) oder bei einer Sprengelwahlbehörde (Wahllokal) am Wahltag direkt abgeben.

 

Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:

  • Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt.
  • Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
  • Das Wahlkartenkuvert ist beschädigt. 
  • Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
  • Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.

  

Wahllokale:

Wahlsprengel 1 / Gemeindewahlbehörde (Mittelschule Rauris):

Wahlzeit: 7:00 – 15:00 Uhr

 

Wahlsprengel 2 (Volksschule Wörth):

Wahlzeit: 7:00 – 15:00 Uhr

 

Wahlsprengel 3 (Alte Schule Bucheben):

Wahlzeit: 7:00 – 14:00 Uhr

 

Verbotszonen: 100 m im Umkreis der Wahllokale

 

Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt im Wahlsprengel 1.

 

Sie möchten in einem barrierefreien Wahllokal wählen, aber Ihr zugewiesenes Wahllokal (siehe Wählerverständigungskarte) ist nicht barrierefrei:

Möglichkeit 1 - Sie beantragen im Gemeindeamt Rauris eine Wahlkarte und wählen per Briefwahl.

Möglichkeit 2 - Sie beantragen im Gemeindeamt Rauris eine Wahlkarte und wählen mit der noch nicht ausgefüllten und noch nicht verschlossenen Wahlkarte in einem barrierefreien Wahllokal in Rauris.