Der Friedhof ist Ruhestätte unserer lieben Verstorbenen. Wir wollen ihn mit Sorgfalt pflegen und erhalten. Zur Herstellung und Wahrung einer sinnvollen Gestalt des Friedhofes und zur Kenntnis der für eine Beerdigung maßgeblichen Vorschriften gibt die Marktgemeinde (Friedhofsverwaltung) gemäß § 44 1/2 Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986, LGBl.Nr. 84/1986, i.d.g.F. aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30. September 2026 folgende Friedhofsordnung als verbindlich bekannt.