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Gemeinde Rauris

Corona Virus - Maßnahmen der Marktgemeinde Rauris

Veröffentlichungsdatum15.02.2021Lesedauer6 MinutenKategorienGemeindeinformation, Gesundheit
Corona Virus

Liebe GemeindebürgerInnen,

Informationen zur Corona-Virus-Situation in Rauris und im Bundesland Salzburg

Corona-Impfmöglichkeiten OHNE Anmeldung stehen in allen Bezirken zur Verfügung

In allen Salzburger Bezirken stehen weiterhin kostenlos, flächendeckend, wohnort- und zeitnahe zahlreiche Corona-Impfmöglichkeiten zur Verfügung.

Impfung

Übersicht Salzburg / Rauris

Die Eckpunkte zur Corona-Lage im Bundesland Salzburg mit Bezirksübersicht (Quelle Landesstatistik):

Infektionszahlen im Bundesland Salzburg

Infektionszahlen im Pinzgau (Rauris)

Infektionszahlen von den Salzburger Bezirken und Gemeinden

Corona-Tests

Kostenlose Tests in Salzburg

Wann und wo kann ich mich testen lassen?

Salzburg
Salzburg Maßnahmen

Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen

Von den Regelungen zur Einreise nach Österreich bis zu Informationen zur Teststrategie: Hier finden Sie alles Wichtige zu den aktuellen Maßnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Verkehrsbeschränkung statt Absonderung – Neue Regelungen ab 1. August 2022

Die epidemiologischen Rahmenbedingungen haben sich durch die Eigenschaften der Omikron-Variante erheblich geändert. Daher ist es möglich, die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig. Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt nun:

  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
    • außerhalb des privaten Wohnbereichs
      • in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln
    • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
      • in geschlossenen Räumen
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Erkrankte Personen können sich natürlich – wie bei anderen Krankheiten auch – krankschreiben lassen. Bei COVID-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch erfolgen.

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz weiterhin bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in den FAQ Hygiene, Verkehrsbeschränkung und Risikogruppe.

Grüner Pass – Änderungen im Sommer 2022

Einfacher und verständlicher durch Entfall der Mindestabstände

Seit Anfang Juli werden zahlreiche Impfzertifikate neu ausgestellt, da die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfdosen entfallen. Die Impfzertifikate bilden dann genau die Anzahl der bereits erhaltenen Impfungen ab. Das gilt für die Zertifikate von Personen, die den bisher gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand zwischen Impfdosen unterschritten haben. Sie erhalten nun einen Nachweis über alle erhaltene Impfungen.

Ende der Übergangszeit für geimpfte Genesene

Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen: Die

Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen. Zertifikate für geimpfte Genesene bleiben bis dahin aber gültig.

Damit wird auf die aktuellen Anwendungsempfehlungen des NIG nachgekommen. Eine erfolgte Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht demnach keine dauerhafte Immunität. Somit hat eine Genesung auch keine Auswirkung auf die Anzahl der Impfungen, sondern lediglich auf den empfohlenen Zeitpunkt der nächsten Impfung.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Änderungen finden Sie in den FAQ Grüner Pass.

FFP2-Maskenpflicht:

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Kranken- und Kuranstalten,
  • Alten- und Pflegeheimen und
  • Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden

Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.

3-G-Regel:

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.

COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:

Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.

Übersicht: Aktuelle bundesweit bzw. regional geltende Maßnahmen

Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at

Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“:

Teststrategie

Österreich ist hinsichtlich der Testungen der Bevölkerung breit aufgestellt und konnte ein sicheres, funktionierendes und flächendeckendes Testnetz etablieren. Um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein, soll dieses Testsystem in seinen Grundzügen erhalten bleiben. Damit kann gegebenenfalls schnell auf neue Entwicklungen wie z.B. neue Virusvarianten, reagiert werden.   

Gleichzeitig steht Österreich aktuell vor geänderten Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante. Daher wird die österreichische Teststrategie – als wesentlicher Pfeiler der Pandemiebewältigung – an die aktuelle Situation angepasst: Vor dem Hintergrund einer höheren Immunität in der Bevölkerung sollen Tests nun vor allem dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Weiterhin gilt: Jede:r, die:der einen Test braucht, wird einen bekommen! Das bedeutet, dass Tests für symptomatische Personen sowie Tests für Bewohner:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vulnerabler Bereiche auch weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung stehen.

Beginnend mit April besteht die österreichische Teststrategie aus drei verschiedenen Testschienen. Die Finanzierung wird dabei vom Bund übernommen, die Umsetzung und die Organisation liegt jedoch, wie auch bisher schon, in der Zuständigkeit der Bundesländer.

  1. Symptomatische Personen: Tests für symptomatische Personen bleiben in gewohntem Ausmaß erhalten. D.h. für diese Personengruppe stehen die Tests weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung. 

Erste Anlaufstelle für symptomatische Personen bleibt weiterhin 1450. Die genaue Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer, weshalb der Ablauf für Betroffene von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

  1. Vulnerable Settings: Die neue Test-Verordnung definiert vulnerable Bereiche, für deren Bewohner:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen sowie für Begleitpersonen und externe Dienstleister auch weiterhin unbeschränkt und kostenlose Tests zur Verfügung stehen werden.

Auch hier erfolgt die Umsetzung durch die Bundesländer.  

  1. Tests der breiten Bevölkerung („Massentestungen“): Die Anpassung der Teststrategie betrifft die bisher kostenlosen Massentestungen. Für jede:n Bürger:in stehen pro Monat fünf kostenlose PCR- und fünf kostenlose Antigen-Tests zur Verfügung:
    • Fünf PCR-Tests
    • Fünf Antigen-Tests

Für alle darüberhinausgehenden Testungen kann auf das kostenpflichtige Testangebot in Österreich zurückgegriffen werden.

Parallel dazu wird das Abwasser-Monitoring künftig eine stärkere Rolle spielen, um das Pandemiegeschehen verlässlich und langfristig beobachten zu können.

Die angepasste Teststrategie trat mit 1. April in Kraft und gilt vorerst bis 31.12.2022.

Einreiseregeln nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich gilt seit dem 16. Mai 2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.

Derzeit ist keine Region als Staat bzw. Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Österreich finden Sie in unseren FAQ: Einreise nach Österreich.

Mehr Informationen

Die zugehörigen Verordnungen und rechtlichen Begründungen sind nach der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes auch im Bereich „Coronavirus – Rechtliches“ verfügbar. 

Aktuelle Maßnahmen sowie allgemeine Informationen zum Coronavirus in Fremdsprachen finden Sie in unserem fremdsprachigen Informationsangebot.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.